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Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck Aktueller Hinweis: Allen Passagieren wird dringend geraten, sich vor der Abreise bei ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beschränkungen zu informieren. Die einzelnen Fluggesellschaften können weitere Beschränkungen beim Handgepäck haben und darüber Auskunft erteilen.
Erhöhte Luftsicherheitsmaßnahmen auf europäischen Flughäfen Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass Fluggäste ab Montag, dem 6. November 2006 nur noch eine beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen dürfen. Die Europäische Union hat diese neuen Sicherheitsvorschriften als Reaktion auf die in London am 10. August 2006 vereitelten Anschläge auf den Luftverkehr mittels flüssigen Sprengstoffen erlassen. Die einzelnen Flüssigkeitsbehälter dürfen ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml haben. Die Flüssigkeitsbehälter sind in einen wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter (ca. 20 x 20 cm) zu verstauen und an der Kontrollstelle getrennt vorzulegen. Darüber hinaus dürfen flüssige Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) die während des Fluges benötigt werden, mitgeführt werden; die Notwendigkeit ist an den Kontrollstellen glaubhaft zu machen. Nicht betroffen sind Flüssigkeiten, die hinter den Kontrollstellen, etwa in den Duty-free Geschäften, erworben werden.
Bisherige Regelung: Aus Gründen der Sicherheit sowie der Bequemlichkeit ist i.d.R. nur ein Handgepäckstück pro Person in der Kabine gestattet Die Gewichtsgrenze für dieses Gepäckstück schwankt je nach Fluggesellschaft zwischen 5 und 8kg, die maximalen Maße betragen 55 x 40 x 20 cm. Spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht im Handgepäck, sondern nur im aufzugebenden Gepäck befördert werden. |
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